Nasowas, da wissen die Österreicher schon mehr über das was der Deutsche Bundestag verzapft, als wir.
Oder hattet Ihr eine Ahnung davon, dass derzeit das Luftfahrtgesetz dahingehend geändert werden soll, dass unbemannte Drohnen auch im zivilen Luftraum fliegen dürfen?
Bis jetzt war in Deutschland, - wie in allen Luftverkehrsgesetzen weltweit - der Betrieb von unbemannten Flugobjekten (Unmanned Aerial Systems, UAS) im zivilen Luftraum generell verboten, wenn man von Ballonen für meteorologische Zwecke oder Modellflugzeugen absieht. Dieses Verbot wird nun sukzessive aufgehoben.
Rund um die großen Sportereignisse der letzten Jahre kamen die jeweils gleichen Forderungen aus Polizeikreisen. Um Randale schon in ihren Anfängen zu erkennen, sollten Drohnen beispielsweise über Stadien kreisen, um Livebilder zu liefern.
Das von der EU mit mehr als zehn Millionen Euro geförderte INDECT-Projekt entwickelt ein solches System zur flächendeckenden Kontrolle des urbanen Raums, in dem Drohnen zwar eine wichtige Rolle zukommt. Der weitaus mächtigere Teil des Systems aber befindet sich "dahinter".
Es ist ein Netzwerk aus Datenbanken, Software zur automatisierten Videoüberwachung und Objekterkennung, daran gekoppelt sind eine auf soziale Netzwerke spezialisierte Internet-Suchmaschine, sowie diverse Datenbanken der Polizei.
In der aktuellen Novelle zum deutschen Luftverkehrsgesetz ist denn auch über den Einsatz von Kameras mehrfach die Rede und: Der Drohneneinsatz solle einer "Verbesserung der polizeilichen Gefahrenabwehr" dienen.
Quelle und ganzer Artikel:
FM4.ORF.AT
Immerhin: Jeder Bundesbürger sollte das Recht haben sich auf Wunsch vollumfänglich überwachen zu lassen ...
Birgit