Bei einem Ausgleich, der gefordert wird,
besteht immer ein direkter Zusammenhang.
Eine Zusage, nicht gehalten, ergibt Ausgleich.
Dies ist auch nicht einseitig zu verstehen. Es dient sowohl dem
Geschädigten, als auch dem Geber, da sonst der Ausgleich andere Wege findet.
Im sogenannten Alltag, den es übrigens garnicht gibt,
gleichen wir Handlungen, Worte und Konsequenzen aus.
Dies tun wir aus freien Stücken, oder im Sinne unserer Aufgabe,
oder auch weil Auswirkungen überblickt werden.
Wenn jedoch z.B. jemand eine Tür nicht abschließt und ich dies für ihn
tue, besteht keine Ausgleichspflicht. Auch wenn Menschen sich so verhalten können.
Das hat mehrere Gründe.
Ich wurde damit nicht beauftragt.
Ich habe dies nicht zugesagt.
Es basiert auf meiner eigenen Entscheidung.